Es gelten jeweils die vom Landesschulrat für Niederösterreich verlautbarten Ferien und Feiertage.
Das bedeutet: wenn ihr Ferien habt, findet kein Unterricht statt und wird auch nicht nachgeholt. Habt ihr hingegen zB schulautonome Tage, dann könnt ihr sehr wohl kommen. Wenn ihr an nicht schulfreien Fenstertagen nicht in den Unterricht kommen könnt und mir rechtzeitig Bescheid gebt, bin ich natürlich nicht beleidigt 😉
Ferien und Feiertage
Fehlstunden
Wenn ihr nicht kommen könnt, weil ihr krank seid, auf einem Schulausflug etc, gebt bitte Bescheid damit ich mich auskenne. Fehlstunden können nicht nachgeholt oder verschoben werden. Je früher ihr mir Bescheid gebt, desto eher kann man natürlich versuchen, eine Ausnahme von der Regel zu machen 😉
Wenn hingegen ich absage, aus welchem Grund auch immer, wird die Stunde nachgeholt.
Semestergebühr
Die Semestergebühr ist im Vorhinein zu entrichten, wenn man während des Semesters aussteigt, gibt es keine anteilige Rückerstattung.
Umsatzsteuer
Die Preise enthalten aufgrund der Anwendung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG keine Umsatzsteuer.