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Ferien und Feiertage

Es gelten jeweils die vom Landesschulrat für Niederösterreich verlautbarten Ferien und Feiertage.
Das bedeutet: wenn ihr Ferien habt, findet kein Unterricht statt und wird auch nicht nachgeholt. Habt ihr hingegen zB schulautonome Tage, dann könnt ihr sehr wohl kommen. Wenn ihr an nicht schulfreien Fenstertagen nicht in den Unterricht kommen könnt und mir rechtzeitig Bescheid gebt, bin ich natürlich nicht beleidigt 😉

Fehlstunden

Wenn ihr nicht kommen könnt, weil ihr krank seid, auf einem Schulausflug etc, gebt bitte Bescheid damit ich mich auskenne. Fehlstunden können nicht nachgeholt oder verschoben werden. Je früher ihr mir Bescheid gebt, desto eher kann man natürlich versuchen, eine Ausnahme von der Regel zu machen 😉

Wenn hingegen ich absage, aus welchem Grund auch immer, wird die Stunde nachgeholt.

Semestergebühr

Die Semestergebühr ist im Vorhinein zu entrichten, wenn man während des Semesters aussteigt, gibt es keine anteilige Rückerstattung.

Umsatzsteuer

Die Preise enthalten aufgrund der Anwendung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG keine Umsatzsteuer.